Kindergärten und Kinderkrippen

Die Bezirkshauptstadt Schwaz nimmt in Sachen Kinderbetreuung in Tirol eine Vorreiterrolle ein. Die Tarife sind flexibel und Krippenplätze sind so günstig wie nirgends. Allein im Jahr 2020 wurden 80 neue Plätze geschaffen. Die öffentlichen Kindergärten in Schwaz bieten flexible Tarifgestaltungen, die an eine moderne Arbeitswelt angepasst sind. Die Kinderbetreuung ist ab 6.30 Uhr morgens bis 18.00 Uhr möglich, in unterschiedlichen Zeitmodellen. Kinderkrippenplätze für Kinder von ein bis drei Jahren kosten pro Monat gleich viel wie Plätze für Kindergartenkinder ab drei Jahren.

ENGE ZUSAMMENARBEIT

Forciert wurde in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Rathaus wurde eine eigene Kindergarten-Koordinationsstelle geschaffen. Magdalena Ertl kümmert sich um alle Belange der Kinderbetreuung und ist die erste Ansprechpartnerin für die Schwazer Eltern.

Auf den folgenden Unterseiten finden Sie alle Details und Kontaktdaten der einzelnen Häuser und der privaten Einrichtungen.
 


Details zur städtischen Kinderbetreuung

Öffnungszeiten der städtischen Kindergärten & Kinderkrippen: 06:30 Uhr - 17:30 Uhr

Kontakt

Koordinatorin Magdalena Ertl:
Tel: +43 (0) 5242/6960-318 (Montag-Donnerstag 7:00-13:00 Uhr, Dienstag 7:00-17:00 Uhr)
Mobil: +43 (0) 676/83697-319 
E-Mail: m.ertl(at)schwaz.at

Anmeldung für das Jahr 2025/2026

Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2025/2026 werden ausschließlich zu den Anmeldeterminen angenommen.

  • ONLINE: 10. bis 14. Februar 2025
  • VOR ORT im RATHAUS: 11. und 12. Februar 2025

Bei Anmeldungen für das Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin Magdalena Ertl.

Kinderkrippe: Betreuung ab 12 Monaten bzw. 18 Monaten (je nach verfügbaren Plätzen) bis 3 Jahre
Kindergarten: 3 - 6 Jahre
Hort: Volksschüler:innen

Doppelanmeldungen, wie z.B. für den Hort und den Mittagstisch, sind in den städtischen Einrichtungen nicht möglich. 

Ferienzeiten

Ferienbetreuungszeiten für berufstätige Eltern (44 Werktage):

  • Herbstferien: 28. Oktober 2024 bis 01. November 2024
  • Semesterferien: 10. bis 14. Februar 2025
  • Josefitag: 19. März 2025
  • Sommerferien: 07. Juli 2025 bis 22. August 2025 

Schließtage (20 Werktage):

  • Weihnachten: 23. Dezember 2024 bis 06. Jänner 2025
  • Ostern: 14. April 2025 bis 21. April 2025 
  • Sommer: 25. August bis 05. September 2025

Kindergartenbeginn 2025: Montag, 08. September 2025

Angebot

  • Mittagstisch bei Bedarf 
  • Picknicktage, Ausflüge 
  • Sprachförderangebote
  • ganzheitliches Förderangebot in allen Bildungs- und Entwicklungsbereichen
  • 20 Schließtage (Weihnachtsferien, Osterferien, Sommerferien 07. Juli bis 22. August 2025)

Kostenloser oder ermäßigter Kindergartenbesuch ab März 2023

Fragen & Antworten

Im Herbst 2022 gelang Bürgermeisterin Victoria Weber und dem Schwazer Gemeinderat ein großer Wurf. Der Vormittagsbesuch bis 13:00 Uhr ist für alle Schwazer Kinder von 3 bis 6 Jahren in städtischen Kindergärten ab 01.03.2023 kostenlos. Welche Tarife nun genau betroffen sind und in welchen Fällen Gebühren anfallen - auf diese Fragen haben wir im Folgenden Antworten parat. 

  • Mein Kind besucht einen städtischen Kindergarten in Schwaz. Wie viel muss ich dafür bezahlen?
    Sollte ihr Kind den Kindergarten bis 13:00 Uhr (Halbtagsbesuch ohne Mittagessen) besuchen, so profitieren sie vom neuen Gebührenpaket. Ihr Kind kann den Kindergarten im Rahmen dieses Tarifs kostenlos besuchen. 

  • Mein Kind besucht einen privaten Kindergarten in Schwaz. Kann ich ebenfalls von den Neuerungen profitieren?
    Je nachdem, wie alt ihr Kind ist, bekommen Sie einen Teil der Elternbeiträge refundiert. Dies ist abhängig von jener Summe, die vom Land Tirol an die jeweiligen Familien ausgeschüttet wird. 
    5- bis 6-jährige Kinder: monatliche Refundierung in der Höhe von 0,- Euro (monatliche Unterstützung des Landes beträgt 90,- Euro) 
    4- bis 5-jährige Kinder: monatliche Refundierung in der Höhe von 22,- Euro (monatliche Unterstützung des Landes beträgt 45,- Euro) 
    3- bis 4-jährige Kinder: monatliche Refundierung in der Höhe von 67,- Euro (monatliche Unterstützung des Landes beträgt 0,- Euro)

  • Mein Kind besucht einen Hort oder eine Kinderkrippe in Schwaz. Wie sieht die Lage in diesen Einrichtungen aus?
    Das Gebührenpaket ermöglicht nur einen kostenlosen Vormittag in den städtischen Kindergärten sowie eine Refundierung der Elternbeiträge in den privaten Kindergärten. Horte und Kinderkrippen sind davon ausgenommen. Die Tarife für diese Einrichtungen entnehmen Sie bitte den unten angeführten Tarifaufstellungen. 

 


Tarife und Gebühren

Die Gebühren in den städtischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und die Refundierungen der Elternbeiträge in den privaten Einrichtungen werden wie folgt festgelegt und sind ab dem 01.03.2023 wirksam: 

Kostenloser Vormittag in den städtischen Kindergärten 

Kindergarten (3 bis 6 Jahre): 

  • Tarif 1: 
    Halbtagsbesuch bis 13:00 Uhr (ohne Mittagessen): 
    täglicher Beitrag pro Kind: KOSTENLOS 
  • Tarif 2: 
    Halbtagsbesuch bis 14:00 Uhr (inkl. Mittagessen): 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 5,10 
  • Tarif 3:
    Ganztagsbesuch bis 17:30 Uhr (inkl. Mittagessen): 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 7,10 

Kinderkrippe:

Jahr laufend und Ferientarif (1 bis 3 Jahre)

  • Tarif 4:
    Halbtagsbesuch bis 13:00 Uhr (ohne Mittagessen) oder Nachmittagsbesuch ab 14:00 Uhr (ohne Mittagessen): 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 3,- 
  • Tarif 5:
    Halbtagsbesuch bis 14:00 Uhr (inkl. Mittagessen) oder Nachmittagsbesuch ab 12:00 Uhr (inkl. Mittagessen): 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 6,60
  • Tarif 6: 
    Ganztagsbesuch bis 17:30 Uhr (inkl. Mittagessen): 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 8,60 

Ferientarife Kindergarten:

  • Tarif 7:
    Halbtagsbesuch bis 13:00 Uhr (ohne Mittagessen): 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 3,- 
  • Tarif 8: 
    Halbtagsbesuch bis 14:00 Uhr (inkl. Mittagessen): 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 8,10
  • Tarif 9: 
    Ganztagsbesuch bis 17:30 Uhr (inkl. Mittagessen): 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 10,10

Hort:

  • Tarif 10: 
    Hortbeitrag inkl. Mittagessen 11:30 - 17:30 Uhr
    täglicher Beitrag pro Kind: € 9,- 
  • Tarif 11: 
    Vormittagstarif Hort Ferienbetreuungstage 07:30 - 13:00 Uhr pro Vormittag ohne Mittagessen: 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 3,- 
  • Tarif 12:
    Vormittagstarif Hort Ferienbetreuungstage 07:30 - 14:00 Uhr pro Vormittag mit Mittagessen: 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 9,50
  • Tarif 13:
    Ganztagestarif Hort Ferienbetreuungstage 07:30 - 17:30 Uhr pro Tag mit Mittagessen: 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 11,-

Mittagsbetreuung Volksschulen

  • Tarif 14:
    Mittagsbetreuung inkl. Mittagessen 12:00 - 14:00 Uhr 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 7,- 
  • Tarif 15:
    Bedarfsorientierte Ferienbetreuung ohne Mittagessen 07:30 - 14:00 Uhr: 
    täglicher Beitrag pro Kind: €3,- 
  • Tarif 16: 
    Bedarfsorientierte Ferienbetreuung inkl. Mittagessen 07:30 - 14:00 Uhr 
    täglicher Beitrag pro Kind: € 9,50 

Refundierung der Elternbeiträge in den privaten Kindergärten

  • 5- bis 6-jährige Kinder:
    monatliche Refundierung in der Höhe von 0,- Euro (monatliche Unterstützung des Landes beträgt 90,- Euro)
  • 4- bis 5-jährige Kinder:
    monatliche Refundierung in der Höhe von 22,- Euro (monatliche Unterstützung des Landes beträgt 45,- Euro) 
  • 3- bis 4-jährige Kinder:
    monatliche Refundierung in der Höhe von 67,- Euro (monatliche Unterstützung des Landes beträgt 0,- Euro) 

Die 10%-ige Rückerstattung der Elternbeiträge wird nur noch für die privaten Kinderkrippen zur Ausschüttung gebracht.