Die Bezirkshauptstadt Schwaz nimmt in Sachen Kinderbetreuung in Tirol eine Vorreiterrolle ein. Die Tarife sind flexibel und Krippenplätze sind so günstig wie nirgends. Allein im Jahr 2020 wurden 80 neue Plätze geschaffen. Die öffentlichen Kindergärten in Schwaz bieten flexible Tarifgestaltungen, die an eine moderne Arbeitswelt angepasst sind. Die Kinderbetreuung ist ab 6.30 Uhr morgens bis 18.00 Uhr möglich, in unterschiedlichen Zeitmodellen. Kinderkrippenplätze für Kinder von ein bis drei Jahren kosten pro Monat gleich viel wie Plätze für Kindergartenkinder ab drei Jahren.
Forciert wurde in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Rathaus wurde eine eigene Kindergarten-Koordinationsstelle geschaffen. Magdalena Ertl kümmert sich um alle Belange der Kinderbetreuung und ist die erste Ansprechpartnerin für die Schwazer Eltern.
Auf den folgenden Unterseiten finden Sie alle Details und Kontaktdaten der einzelnen Häuser und der privaten Einrichtungen.
Öffnungszeiten der städtischen Kindergärten & Kinderkrippen: 06:30 Uhr - 17:30 Uhr
Koordinatorin Magdalena Ertl:
Tel: +43 (0) 5242/6960-318 (Montag-Donnerstag 7:00-13:00 Uhr, Dienstag 7:00-17:00 Uhr)
Mobil: +43 (0) 676/83697-319
E-Mail: m.ertl(at)schwaz.at
Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2025/2026 werden ausschließlich zu den Anmeldeterminen angenommen.
Bei Anmeldungen für das Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin Magdalena Ertl.
Kinderkrippe: Betreuung ab 12 Monaten bzw. 18 Monaten (je nach verfügbaren Plätzen) bis 3 Jahre
Kindergarten: 3 - 6 Jahre
Hort: Volksschüler:innen
Doppelanmeldungen, wie z.B. für den Hort und den Mittagstisch, sind in den städtischen Einrichtungen nicht möglich.
Ferienbetreuungszeiten für berufstätige Eltern (44 Werktage):
Schließtage (20 Werktage):
Kindergartenbeginn 2025: Montag, 08. September 2025
Im Herbst 2022 gelang Bürgermeisterin Victoria Weber und dem Schwazer Gemeinderat ein großer Wurf. Der Vormittagsbesuch bis 13:00 Uhr ist für alle Schwazer Kinder von 3 bis 6 Jahren in städtischen Kindergärten ab 01.03.2023 kostenlos. Welche Tarife nun genau betroffen sind und in welchen Fällen Gebühren anfallen - auf diese Fragen haben wir im Folgenden Antworten parat.
Mein Kind besucht einen städtischen Kindergarten in Schwaz. Wie viel muss ich dafür bezahlen?
Sollte ihr Kind den Kindergarten bis 13:00 Uhr (Halbtagsbesuch ohne Mittagessen) besuchen, so profitieren sie vom neuen Gebührenpaket. Ihr Kind kann den Kindergarten im Rahmen dieses Tarifs kostenlos besuchen.
Mein Kind besucht einen privaten Kindergarten in Schwaz. Kann ich ebenfalls von den Neuerungen profitieren?
Je nachdem, wie alt ihr Kind ist, bekommen Sie einen Teil der Elternbeiträge refundiert. Dies ist abhängig von jener Summe, die vom Land Tirol an die jeweiligen Familien ausgeschüttet wird.
5- bis 6-jährige Kinder: monatliche Refundierung in der Höhe von 0,- Euro (monatliche Unterstützung des Landes beträgt 90,- Euro)
4- bis 5-jährige Kinder: monatliche Refundierung in der Höhe von 22,- Euro (monatliche Unterstützung des Landes beträgt 45,- Euro)
3- bis 4-jährige Kinder: monatliche Refundierung in der Höhe von 67,- Euro (monatliche Unterstützung des Landes beträgt 0,- Euro)
Mein Kind besucht einen Hort oder eine Kinderkrippe in Schwaz. Wie sieht die Lage in diesen Einrichtungen aus?
Das Gebührenpaket ermöglicht nur einen kostenlosen Vormittag in den städtischen Kindergärten sowie eine Refundierung der Elternbeiträge in den privaten Kindergärten. Horte und Kinderkrippen sind davon ausgenommen. Die Tarife für diese Einrichtungen entnehmen Sie bitte den unten angeführten Tarifaufstellungen.
Die Gebühren in den städtischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und die Refundierungen der Elternbeiträge in den privaten Einrichtungen werden wie folgt festgelegt und sind ab dem 01.03.2023 wirksam:
Kindergarten (3 bis 6 Jahre):
Jahr laufend und Ferientarif (1 bis 3 Jahre)
Die 10%-ige Rückerstattung der Elternbeiträge wird nur noch für die privaten Kinderkrippen zur Ausschüttung gebracht.