EU-Wahl2024 Informationen über die Ausstellung von Wahlkarten
Ab sofort können Anträge auf Ausstellung einer Wahlkartentweder schriftlich, bis Mittwoch, dem 5.Juni oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum 7. Juni, 12.00 Uhr gestellt werden. Mündlich (nicht telefonisch) kann eine Wahlkarte bis Freitag, 7. Juni, 12.00 Uhr beantragt werden. Beginn der Ausstellung: Nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel (ab ca. 16. Mai 2024).