Beitrag vom 19.11.2025

Wichtige Hinweise zur Geflügelpest

Alle Infos für Halter:innen

Am Montag, den 17.11.2025 wurde in einer Kleintierhaltung im Burgenland ein Geflügelpest-Fall nachgewiesen. Mit 19.11.2025 wurde in Oberösterreich ebenfalls ein HPAI-Ausbruch bestätigt. Entsprechend der aktuellen Risikoabschätzung gelten im Bezirk Schwaz ab 20.11.2025 die Gemeinden Achenkirch, Buch in Tirol, Eben am Achensee, Gallzein, Jenbach, Pill, Schwaz, Stans, Strass im Zillertal, Terfens, Vomp, Weer und Wiesing als Gebiete mit "stark erhöhtem Geflügelpestrisiko". Die restlichen Gemeinden im Bezirk Schwaz gelten als "Gebiete mit erhöhtem Risiko". Wir haben alle Informationen für Sie.

Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine fieberhafte Viruserkrankung für Vögel. Der Subtyp (A)H5N1, der derzeit in Europa auftritt, ist schlecht an den Menschen angepasst und Erkrankungen wurden in Europa bislang nicht beobachtet, für den Menschen besteht keine Gefahr. Das Virus wird auch nicht über Lebensmittel übertragen. 

Geflügelhalter sollten beim Auftreten folgender Symptome an die Geflügelpest denken:

Massenerkrankung, hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln, schwere respiratorische Symptome (Atemnot), grünlich wässriger Durchfall, Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern, Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich, ausgeprägter Rückgang der Legeleistung, deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme, Mattigkeit, Fieber;

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde (Bezirkshauptmannschaft) zu informieren (Anzeigepflicht!).

In „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“, wie etwa Schwaz, gelten folgende Maßnahmen:

  • Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
  • Auch kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor einer Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ einzuhalten.
  • Auf die österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln (nicht Singvögel oder Tauben!!) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) wird hingewiesen.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten: 

Kommunikationsplattform Verbraucher:innengesundheit

Webseite AGES