Barrierefreiheitserklärung

Informationen zur Barrierefreiheit

Die Stadtgemeinde Schwaz ist bemüht, ihre Website www.schwaz.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schwaz.at und allfällig vorhandene Partnerseiten und allfälligen Sprachvarianten.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“, bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard "EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03)" vereinbar. 

 

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit $ 10 Abs. 1 L-BGG

  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei, da sie nicht durchgängig mit Tags versehen oder korrekt strukturiert sind.
  • Eingebettete Videos auf der Website sind derzeit nicht mit Untertiteln oder alternativen Audiobeschreibungen versehen.
  • Bei manchen interaktiven Elementen kann die Tastaturnavigation eingeschränkt sein.
  • Einzelne Bilder auf der Website verfügen über Alternativtexte, die den Bildinhalt nicht ausreichend oder nicht eindeutig beschreiben. Dadurch wird das Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-textueller Inhalt) gemäß WCAG 2.1 nicht vollständig erfüllt.
  • Ergänzende Informationen zur Hauptüberschrift werden in einigen Fällen fälschlicherweise als Überschriften der Ebene 2 ausgezeichnet. Dies beeinträchtigt die semantische Struktur der Seite und entspricht nicht dem Erfolgskriterium 1.3.1 (Information und Beziehungen).
  • Bestimmte Überschriften sind visuell als solche erkennbar, jedoch nicht korrekt im Quellcode ausgezeichnet. Dies verletzt das Erfolgskriterium 1.3.1 (Information und Beziehungen) und kann die Nutzung unterstützender Technologien beeinträchtigen.

Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern und bestehende Barrieren schrittweise abzubauen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Die Umsetzung der Barrierefreiheit für PDF-Dokumente sowie die Bereitstellung dieser Erklärung in Leichter Sprache würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der gesetzlichen Ausnahmen darstellen. Diese Inhalte sind daher von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen.

c) gesetzlich nicht erforderlich

Die Bereitstellung von Inhalten in Gebärdensprache fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften und ist daher nicht verpflichtend.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.07.2025 erstellt.

Die Bewertung der Website erfolgte durch eine eigene Überprüfung anhand der Kriterien der WCAG 2.1 sowie durch stichprobenartige manuelle Tests. Die Erklärung wurde zuletzt am 10.07.2025 aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie gerne ein Feedback bezüglich etwaiger Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen abgeben wollen, melden Sie sich bitte unter +43 (0) 5242 / 6960 oder mailen Sie uns Ihr Feedback unter stadtamt@schwaz.at.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit der Website keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Diese nimmt Beschwerden elektronisch über das Kontaktformular unter folgendem Link entgegen:

www.ffg.at/barrierebeschwerde

Die Beschwerden werden von der FFG geprüft und bei berechtigtem Anliegen Empfehlungen zur Beseitigung der bestehenden Barrieren ausgesprochen.