Die Stadtgemeinde Schwaz ist bemüht, ihre Website www.schwaz.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schwaz.at und allfällig vorhandene Partnerseiten und allfälligen Sprachvarianten.
Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“, bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard "EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03)" vereinbar.
Die nachstehenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit $ 10 Abs. 1 L-BGG
Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern und bestehende Barrieren schrittweise abzubauen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die Umsetzung der Barrierefreiheit für PDF-Dokumente sowie die Bereitstellung dieser Erklärung in Leichter Sprache würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der gesetzlichen Ausnahmen darstellen. Diese Inhalte sind daher von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen.
c) gesetzlich nicht erforderlich
Die Bereitstellung von Inhalten in Gebärdensprache fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften und ist daher nicht verpflichtend.
Diese Erklärung wurde am 09.07.2025 erstellt.
Die Bewertung der Website erfolgte durch eine eigene Überprüfung anhand der Kriterien der WCAG 2.1 sowie durch stichprobenartige manuelle Tests. Die Erklärung wurde zuletzt am 10.07.2025 aktualisiert.
Wenn Sie gerne ein Feedback bezüglich etwaiger Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen abgeben wollen, melden Sie sich bitte unter +43 (0) 5242 / 6960 oder mailen Sie uns Ihr Feedback unter stadtamt@schwaz.at.
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit der Website keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Diese nimmt Beschwerden elektronisch über das Kontaktformular unter folgendem Link entgegen:
Die Beschwerden werden von der FFG geprüft und bei berechtigtem Anliegen Empfehlungen zur Beseitigung der bestehenden Barrieren ausgesprochen.