Beitrag vom 06.05.2020

Schwazer Sportzentrum für Individualsport geöffnet

Das Sportzentrum der Stadt Schwaz ist für die individuelle Sportausübung im Freibereich geöffnet. Ein Mindestabstand von einer Person zur anderen von min. 2 Metern muss bei der Ausübung des Sports zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.


Die Sportausübung im individuellen Bereich outdoor ist derzeit möglich. Mannschaftssportarten, wie etwa Fußball oder Beachvolleyball nicht. 

Das Schwazer Sportzentrum hat geöffnet. Wir bitten, die geltenden Sicherheitsmaßnahmen von min. 2 Metern zwischen den Sportlern einzuhalten und Gruppenbildung zu vermeiden.

Wir bedanken uns für das Verständnis.

BESTIMMUNGEN DER BUNDESREGIERUNG BETREFFEND SPORT

Seit 01.05. gelten gemäß BGBl 2020_II_197__1 folgende Bestimmungen für die Nutzung von Sportstätten sinngemäß:

- Alle Indoor-Sportstätten (Hallen usw.) bleiben weiterhin gesperrt.
- Sportstätten im Freiluftbereich (z.B. Sportzentrum, Tennisplätze im Freien, ...) können nur durch Sportler benützt werden, "bei denen bei sportarttypischer Ausübung dieser Sportart zwischen allen Sportlern ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann. Bei der Sportausübung ist dieser Abstand einzuhalten."  Sportarten mit potentiellem Körperkontakt und Unterschreitung des Mindestabstands von zwei Metern sind daher derzeit noch untersagt (alle Mannschaftssportarten inklusive Fußball, Beachvolleyball). 
- Für Bewegungseinheiten in Gruppen im Freiluftbereich (z.B. Yoga-Gruppe) gelten die allgemeinen Bestimmungen für Veranstaltungen: maximal 10 Personen (und auch hier: Mindestabstand zu jeder Zeit zwei Meter).

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