Beitrag vom 29.05.2020

Neuerungen Sportstätten und Vereinsport

Mit der "COVID-Lockerungs-Verordnung“, welche am Freitag 29.05.2020 in Kraft getreten ist, werden die Nutzung der Freizeitsportanlagen und der Sportbetrieb der Vereine wesentlich erleichtert.

MASSNAHMEN BETREFFEND SPORT (ab 29.05.2020)

  • Es gibt keine Vorgaben mehr betreffend Gruppengröße (bisher maximal 10 Personen).
  • Weiterhin Einhaltung des 2-Meter-Abstandes bei der sportlichen Betätigung (mit verstärkter Exspiration) zu jeder Zeit vorgeschrieben.
  • Außerhalb der sportlichen Betätigung (Zu- und Abgang) Abstand mindestens 1 Meter ist vorgeschrieben.
  • Hygienemaßnahmen beachten (kein Umarmen, kein Händeschütteln, öfters Hände waschen, Desinfektion gemeinsam benützter Geräte, nicht auf den Boden spucken).
  • Gesperrt bleiben weiterhin die Garderoben und Duschen. Die Sportler müssten somit umgezogen kommen und nach der Aktivität zu Hause duschen.  

Jeder Verein / jede übende Gruppe ist selbst für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich, allenfalls notwendige Hygienematerialien (Desinfektionsmittel, Wischtücher) müssen von den Vereinen vorbereitet und gestellt werden. 
Es wird empfohlen, sich ausführlich mit den Empfehlungen der jeweiligen Sport-Fachverbände zu beschäftigen. Diese Empfehlungen können über die Homepage der Bundes-Sportorganisation "sport austria" abgerufen werden: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/ .

SPORTSTÄTTEN SCHWAZ

Vor diesem Hintergrund können ab Freitag 29.05. die Anlagen im Sportzentrum zur Nutzung durch die Vereine freigegeben werden - vorübergehende Ausnahme: jene Sportanlagen, die gerade von der laufenden Zaunerrichtung betroffen sind (Absprache mit Platzwart).
Benützt werden können auch die Beachvolleyballplätze und die Sportkegelanlage.

Der Mehrzwecksportplatz bei der Sporthalle Ost wird mit Freitag 05.06. geöffnet. Hier werden derzeit noch Restarbeiten vorgenommen.

Ebenso können die Schießstände (Schützengilde - Sporthalle, Jagd- und Schießsportverein - Schießanlage im Sportzentrum) und die Kegelbahn in der Sporthalle Ost geöffnet werden. Es gelten die entsprechenden Vorgaben, siehe die vom Fachverband übermittelten Regeln und Hinweise. 
Besondere Aufmerksamkeit ist beim Zutritt und Abgang (an den Engstellen) zu beachten, hier sollte jeder zum Schutz der anderen einen Mund-Nasenschutz tragen.

Für alle übrigen Indoor-Sportanlagen (Sporthalle Ost, Mehrzweckhalle in der Sporthalle, Turnhallen NMS, Turnhalle Hans Sachs) gilt:
Es gelten bei einigen Anlagen Einschränkungen durch die schulische Sondersituation (z.B. Bewegungsräume Johannes Messner und Lore Bichl werden derzeit als Betreuungsräume genutzt).
Die besonderen Abstandsbegrenzungen (in den Empfehlungen der Fachverbände genau erläutert), die Duschen und Garderoben sind noch nicht freigegeben.

Rückfragen für Sportvereine im Sportamt Schwaz unter 05242/6960-301.

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