Mit Montag, 25. Jänner 2021, treten laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit neue, verschärfte Corona-Regelungen in Kraft. Die Regelung von min. 2 Meter Abstand zu anderen Personen und das Tragen einer FFP2-Maske gilt dann auch für den Parteienverkehr im Rathaus.
Der Mindestabstand wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten.
Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.
Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) gilt in folgenden Bereichen verpflichtend:
Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden (z.B. Eislaufplatz, Loipen), dort gilt weiterhin die 10-m²-Regel. Es muss ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.
Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz