Beitrag vom 23.01.2021

Neue Corona-Regeln ab 25. Jänner 2021

im Rathaus

Mit Montag, 25. Jänner 2021, treten laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit neue, verschärfte Corona-Regelungen in Kraft. Die Regelung von min. 2 Meter Abstand zu anderen Personen und das Tragen einer FFP2-Maske gilt dann auch für den Parteienverkehr im Rathaus.

Neue Maßnahmen ab Montag, 25. Jänner 2021

Mindestabstand - 2 Meter

Der Mindestabstand wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten.
Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

FFP2-Maske

Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) gilt in folgenden Bereichen verpflichtend:

  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Fahrgemeinschaften
  • Seil- und Zahnradbahnen
  • Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (sofern geöffnet) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt)
  • Märkte (indoor und outdoor)
  • Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten (damit auch im Rathaus)
  • Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
  • Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption, gilt nicht im Zimmer; Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie zu dringenden beruflichen Zwecken.

Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Sport

Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden (z.B. Eislaufplatz, Loipen), dort gilt weiterhin die 10-m²-Regel. Es muss ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.

Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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