Der derzeitige Lockdown bedeutet für die Gastronomiebetriebe ein zwischenzeitliches Verbot für die Bewirtung vor Ort.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie auf die kulinarischen Gaumenfreuden der Schwazer Gastronomie verzichten müssen. Alle Informationen zu Liefer- und Abholservices der lokalen Gastronomie finden Sie auf der Onlineplattform www.kaufinschwaz.at.
Der Schwazer Genuss Pass ist auch bei Lieferung und Abholung gültig. Stempel können vom Gastronomiebetrieb nachträglich eingetragen werden, mit Vorlage einer gestempelten Rechnung.