Beitrag vom 17.02.2020

Land Tirol verstärkt Leinen- und Maulkorbpflicht

Seit Jänner 2020 sind alle Hunde im bebauten Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Schwaz an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Dies schreibt die Änderung des Landespolizeigesetzes allen Tiroler Gemeinden vor und vereinheitlicht damit die Gesetzeslage im ganzen Land.

 

Hundehalter, die erstmals einen Hund anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung vorlegen.

MAULKORB BEI MENSCHENANSAMMLUNGEN
An öffentlichen Orten innerhalb der Gemeinde, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, müssen die Hunde nicht nur an die Leine, sondern zusätzlich einen Maulkorb tragen. Kleinere Hunde können an solchen Orten in entsprechenden geschlossenen Behältnissen transportiert werden. Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, in Spielanlagen und in Einkaufszentren. 
Neu ist auch der Nachweis einer Schulung für Hunde-Neueinsteiger. Sie müssen bei der erstmaligen Anmeldung ihres Vierbeiners die Absolvierung einer theoretischen Ausbildung nachweisen können. Diese zweieinhalbstündigen Kurse werden von ausgebildeten Hundetrainern vom WIFI Tirol in allen Bezirkshauptstädten angeboten. 

Link zu den Ersthalterkursen des WIFI Tirol 

Den Haltern von auffälligen Hunden können die Behörden neben dem Leinen- und/oder Maulkorbzwang, weitere Maßnahmen, wie „Hundeschulungen“ oder tierärztliche Untersuchungen vorschreiben.

Ausnahme der Leinenpflicht bleiben weiterhin die von den Gemeinden errichteten Hundelaufplätze. In Schwaz gibt es einen solchen Laufplatz in der Bergwerkstraße. Dort können Hundebesitzer ihre Vierbeiner im eingezäunten Bereich freilaufen lassen. 

VERORDNUNGEN DER STADT SCHWAZ IN ÜBERARBEITUNG
Die Silberstadt Schwaz setzt bereits seit vielen Jahren auf Sicherheit und hat zahlreiche Verordnungen der Hundehaltung erlassen. Diese Verordnungen, die unter anderem den Leinenzwang am Lahnbach, im Bereich des Wanderweges vom Planzgarten bis zur Arzbergstraße und im Pflanzgarten selbst beinhalten, müssen nun im nächsten Gemeinderat überarbeitet werden.
Weiterhin gültig ist die Verpflichtung zur Aufnahme von Hundekot. Die Stadtgemeinde stellt dafür kostenlos rote Hundekotsackerl zur Verfügung, die an rund 50 Ausgabestellen in der Stadtgemeinde selbst entnommen werden oder in der Infostelle im Rathaus abgeholt werden können. Die verwendeten Hundesackerl müssen von den Hundehaltern selbst entsorgt werden. Mehr als 250 Papierkörbe im gesamten Gemeindegebiet von Schwaz bieten dazu Möglichkeit. Die Papierkörbe werden täglich von den Mitarbeitern des städtischen Bauhofs entleert.

OK
Cookies helfen uns die Website zunehmend zu verbessern und Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutz