Jetzt Heizkostenzuschuss beantragen
Noch bis 31. Oktober!
Die Netto-Haushaltseinkommensgrenzen wurden im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betragen nun für einen Ein-Personen-Haushalt bis zu 1.435 Euro, für zwei Personen bis zu 2.265 Euro, für drei Personen bis zu 2.665 Euro und für vier Personen bis zu 2.965 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 300 Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 250 Euro pro Haushalt.
Die Einreichung erfolgt bevorzugt über das Online-Formular auf der genannten Website, wobei auch eine analoge Antragstellung weiterhin möglich ist. Grundsätzlich erfolgt die Angabe des Haushaltseinkommens im Erklärungsweg. Bei den Angaben zum Haushaltseinkommen des Vorjahres müssen Antragsteller:innen bestätigen, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Vor der Auszahlung werden im Einzelfall Überprüfungen durchgeführt – es können Unterlagen beim:bei der Antragsteller:in angefordert werden.
Einfachere Beantragung für Empfänger:innen des Zuschusses im Vorjahr
Allen Fördernehmer:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, neuerlich ein Antragsformular zugestellt. Somit können Bezugsberechtigte aus dem Vorjahr ihre angegebenen Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf den Heizkostenzuschuss erneut unkompliziert beantragen.
Haushalte von Mindestpensionist:innen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Heizkostenzuschuss 2025/2026 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Unterstützung benötigt?
Jene, die Unterstützung benötigen, können sich auch an die Stadtgemeinde Schwaz, Sozialamt, 3. Stock, Zimmer 314 wenden.
Wichtig: Hierzu werden Ihre Einkommensunterlagen benötigt.
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