Tirol hat sich selbst isoliert. Die Tiroler Landesregierung hat am 19. März eine Quarantäneverordnung für alle 279 Tiroler Gemeinden erlassen. Das bedeutet: Die Gemeinde darf nur dann verlassen werden, wenn es um die Deckung der Grundversorgung geht, um die Daseinsvorsorge oder um zur Arbeit zu kommen.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen auf ihre Antworten zur Quarantäneverordnung. (Quelle: Land Tirol)
Die Quarantäneregelung der Tiroler Landesregierung endeten am Montag, 6. April 2020 um 24 Uhr. Ab dann treten auch in Tirol die geltenden Regeln der österreichischen Bundesregierung in Kraft.
Ohne einen triftigen Grund darf momentan niemand seine Wohnung verlassen. Es gibt nur wenig Ausnahmen:
Diese Maßnahmen gelten vorerst bis 13. April 2020.
Dürfen sich Lebenspartner weiterhin treffen, wenn sie nicht im selben Haushalt leben und der Partner drei Gemeinden weiter wohnt?
JA. Kann sich aber nur auf Lebenspartnerschaften von Volljährigen beziehen, die in einer dauerhaften Beziehung leben.
Darf ich meinen guten Freund treffen, der drei Gemeinden weiter wohnt?
NEIN.
Darf ich mein Kind auch noch über Gemeindegrenzen hinweg zur Kinderbetreuung bringen?
JA, sofern in der eigenen Gemeinde kein Betreuungsangebot vorhanden ist.
Kann ich zur Versorgung von Älteren auch noch weiterhin die Gemeindegrenze überschreiten (um zum Beispiel älteren Menschen Essen zu bringen, kann ich das auch noch zwei Gemeinden weiter machen)?
JA.
Bleibt der Warenverkehr uneingeschränkt und kann der Warenverkehr auch weiterhin durch Tirol durchfahren?
JA.
Ist ein Spazierengehen nur mehr innerhalb der jeweiligen Gemeindegrenze möglich?
JA, aber nur alleine oder mit Menschen aus dem selben Haushalt. Spazierengehen über die Gemeindegrenze hinaus ist nicht möglich.
Darf ich mein Kind, das von mir getrennt lebt, besuchen?
JA.
Dürfen Öffis gemeindeübergreifend weiter verwendet werden?
JA, wenn es zur Deckung der Grundversorgung dient und die Grundsicherung nicht in der eigenen Gemeinde erledigt werden kann; auch der Weg zur Arbeit in Öffis ist gemeindeüberschreitend weiter möglich. Im Öffi ein Meter Abstand einzuhalten.
Wenn in meinem Ort nur ein Mini-M-Preis ist, bei dem ich mich nicht mit allen Dingen der Grundversorgung eindecken kann – darf ich dann in den nächsten Ort zum Einkaufen fahren?
JA.
Sind Arztbesuche auch weiterhin gemeindeübergreifend möglich?
JA, sofern kein Arzt in der eigenen Gemeinde.
Darf ich weiterhin auf den Friedhof gehen, um einem nahen Angehörigen zu gedenken bzw. zur Grabpflege?
JA, sofern im Gebiet der eigenen Gemeinde. Die Grabpflege darf aber nicht als Vorwand gesehn werden, um sich am Friedhof zu einem ausgeprägten ‘Gedankenaustausch’ zu treffen. Es geht um ihre eigene Gesundheit, vor allem von älteren Menschen.
SIE HABEN NOCH MEHR FRAGEN?
Dann empfehlen wir die gesamten FAQs des Landes Tirol unter folgendem Link: Fragen und Antworten zur Quarantäneverordnung.
Die gesamte Quarantäneverordnung der Tiroler Landesregierung finden Sie unter folgendem Link zum Download: