Stadt Schwaz
Beitrag vom 18.08.2026

Der große unserSchwaz-Sagen-Zeichenwettbewerb

Wie schauen die Klöpfermandln aus?

Liebe Kinder der Silberstadt! Habt ihr schon einmal von den Klöpfermandln gehört? Diese sagenhaften Wesen beschützten die Knappen im Bergwerk und warnten sie vor gefährlichen Steinschlägen, indem sie Klopfzeichen gaben. Wie könnte so ein Klöpfermandl ausgesehen haben? Wie ein guter Geist? Oder verkleidet als alter Mann? Schick uns deine Zeichnung von einem Klöpfermandl bis 04. September!
Die sogenannten Klöpfermandln beschützten die Knappen im Bergwerk. Wie sie ausgesehen haben, weiß niemand so genau. Allerdings freuen wir uns sehr über Zeichnungen! Bild: Markus Plattner

Die Geschichte von den „Klöpfermandln” findet ihr in der aktuellen Ausgabe des Stadtmagazins. 

Direkt zur Onlineausgabe geht's hier: 

25. Ausgabe

Die besten Zeichnungen werden prämiert und in der nächsten Ausgabe von “unserSchwaz” abgedruckt. Zu gewinnen gibt es eine von drei Ausgaben der “Tiroler Sagen”, erschienen im TYROLIA Verlag. 

Jetzt Zeichnungen einsenden! 

Bitte schickt uns eure Zeichnungen (inkl. Vorname und Alter des Kindes sowie Kontaktdaten der Eltern: E-Mail, Telefonnummer) bis spätestens 04. September 2026:

  • per Post: Abteilung Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit, Franz-Josef-Straße 2, 6130 Schwaz
  • per E-Mail (jpg oder PDF): unserschwaz@schwaz.at

Teilnahmebedingungen: 

Die Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Stadtgemeinde Schwaz. Mit der Teilnahme stimmen Sie zu, dass die Zeichnung Ihres Kindes (inkl. Vorname und Alter) in Kommunikationskanälen der Stadtgemeinde Schwaz (Magazin, Website, Facebook, Instagram) veröffentlicht werden darf. Die übermittelten Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) werden nur im Falle des Gewinns zur Kontaktaufnahme mit den Eltern verwendet. Diese werden nach dem Ende der Aktion gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben. Der Gewinn muss im Rathaus, Franz-Josef-Straße 2, 6130 Schwaz, im 3. Stock in der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit abgeholt werden. Die Gewinner:innen müssen sich innerhalb von 14 Tagen per E-Mail melden oder im Rathaus vorbeikommen, um den Gewinn anzunehmen. Keine Barablöse möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.