Beitrag vom 29.12.2025

Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein in der Silvesternacht

Trockenheit hält an

Die Stadtgemeinde Schwaz bittet die Bevölkerung, Feuerwerkskörper umsichtig zu benutzen oder in der aktuellen Situation überhaupt darauf zu verzichten. Wald- und Flächenbrände können sich schnell ausbreiten, und wir müssen alle Verantwortung übernehmen, um unsere Stadt, unsere Natur und unsere Mitmenschen zu schützen.

Pyrotechnik war offenbar der Auslöser für den Waldbrand im Bereich der Nordkette. Bild: Feuerwehr Hötting

Die derzeitige Witterung ist hochriskant: Wenig Niederschlag hat über die vergangenen Tage zu trockenen Wäldern und ausgedorrten Böden geführt. Kleine Zündquellen – wie eine weggeworfene Zigarette oder kleine Feuerwerkskörper – können bereits ganze Waldbrände auslösen. Seit Samstag bekämpfen rund 150 Einsatzkräfte den Waldbrand im Bereich der Innsbrucker Nordkette, der offenbar durch das Hantieren mit Pyrotechnik verursacht wurde.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie eindringlich bitten, in der Silvesternacht besonders vorsichtig zu sein:

  • Verzichten Sie, soweit möglich, auf Feuerwerkskörper.
  • Wenn Sie Feuerwerk abbrennen, tun Sie dies nur an sicheren Orten, fern von trockenen Wiesen, Wäldern oder Gebäuden.
  • Halten Sie Löschmittel wie Wasser oder Feuerlöscher bereit und achten Sie auf einen sicheren Abstand zu Menschen und Tieren.

AKTUELL: Land Tirol verbietet Feuer sowie Feuerwerkskörper in Wäldern und Gefährdungsgebieten

Angesichts der weiter anhaltenden Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaften Imst, Innsbruck, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz das Entzünden und Hantieren mit Feuer im Wald und Gefährdungsbereichen verboten. Hierzu zählt auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, wie insbesondere von Zündhölzern, Zigaretten bzw. das Abfeuern von Feuerwerkskörpern. Von diesem Verbot umfasst sind auch Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen. Das Verbot gilt zudem für jene Gefährdungsgebiete, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen (etwa auf Wiesen neben Wäldern). 

Diese Verordnungen gelten ab Montag, 29. Dezember 2026, bis auf Widerruf (mindestens bis inkl. der ersten Jännerwoche)

 

Unsere gemeinsame Vorsicht kann verhindern, dass aus Freude am Feuerwerk eine Katastrophe entsteht. Bitte handeln Sie umsichtig – für Ihre Sicherheit und die Sicherheit aller.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. 

Lassen Sie uns gemeinsam ein sicheres und verantwortungsvolles Silvester feiern!

 

Im Folgenden informieren wir Sie über die aktuellen Regelungen für den Einsatz von Pyrotechnik:

Kategorie F1 ohne Genehmigung erlaubt
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ohne besondere Genehmigung abgefeuert werden. Diese Kategorie umfasst Produkte, die nur ein sehr geringes Gefahrenpotenzial und kaum Lärm verursachen. Sie dürfen das ganze Jahr über verwendet werden. Hierunter fallen beispielsweise Wunderkerzen. Diese Pyrotechnik der Kategorie F1 kann somit auch in Schwaz genehmigungsfrei und ohne besondere Auflagen abgebrannt werden.
 

Ausnahme für Kategorie F2 an Silvester
Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die eine geringere Gefahr darstellen und im Freien verwendet werden dürfen, unterliegen grundsätzlich einer Genehmigungspflicht der Stadtverwaltung. Diese Vorschrift wird jedoch für den Silvesterabend gelockert: Laut Verordnung ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 in Schwaz am Silvesterabend erlaubt. Dazu zählen etwa kleinere Raketen und Fontänen, die in Freiflächen abgefeuert werden können und einen mittleren Geräuschpegel verursachen. Die Erlaubnis gilt jedoch ausschließlich in diesem Zeitfenster und nur in sicheren Bereichen im Freien.
 

Sicherheitszonen und Verbotsbereiche
Selbst im erlaubten Zeitraum gelten für Schwaz bestimmte Sicherheitsvorgaben, um sensible Einrichtungen zu schützen. Das Abbrennen von Pyrotechnik jeglicher Kategorie ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und Tierheimen verboten. Dies betrifft in Schwaz unter anderem den Bereich des Bezirkskrankenhauses, die Silberhoamat Weidachhof sowie die Silberhoamat Knappenanger und das Marienheim in der Archengasse. Auch in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Einrichtungen, wie Tankstellen, ist Pyrotechnik untersagt. Zudem dürfen keine Feuerwerkskörper in der Nähe größerer Menschenansammlungen gezündet werden.

Info bei Verstößen: Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, riskiert eine empfindliche Strafe: Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 3.600 Euro geahndet werden. Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Feiernden, die gesetzlichen Regelungen zu beachten und das neue Jahr verantwortungsbewusst zu begrüßen.