Beitrag vom 19.01.2021

Ausschreibung: StadtkünstlerIn Schwaz 2021

Die Silberstadt Schwaz vergibt 2021 ein Stipendium an professionell orientierte Künstlerinnen und Künstler. Für dieses Programm können sich Kunstschaffende aus dem Bereich der bildenden Kunst aus dem europäischen Raum bewerben.

Die Silberstadt Schwaz vergibt im Jahr 2021 zum ersten Mal ein Stipendium an eine(n) Stadtkünstler(in).


Voraussetzungen für das erstmalig vergebene Stipendium sind eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung bzw. ein nachvollziehbarer Bildungsweg, der Wille künstlerisch in Schwaz zu arbeiten und auch das Entstandene zu präsentieren. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für den gewünschten künstlerischen Dialog. 

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von Vertretern der Stadtgemeinde Schwaz unter Beratung durch Fachleute ausgewählt. Mit der Bewerbung erklären sich die Einreicherinnen und Einreicher damit einverstanden, dass Teile der Bewerbungsunterlagen (CV und Werksbeispiele) an dritte Personen weitergegeben werden, um im Sinne des Projektes Organisationsleistungen erbringen zu können.

Neues Stipendium

Die Stadtgemeinde Schwaz stellt im April und Mai für die Dauer des Aufenthalts ein kostenloses Atelier und eine kostenlose Garconniere zur Verfügung. Das Atelier („Yellow Room“) befindet sich in der Innsbrucker Straße in Schwaz und ist Teil des städtischen Archivs. Das Atelier ist Arbeitsraum und kann als solcher für Malerei, skulpturale Arbeiten oder als Denkwerkstatt genutzt werden. Waschbecken und Toilettenanlagen sind außerhalb des Atelierraumes. Die ausgewählte Künstlerin, der ausgewählte Künstler verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthalts diesen Raum sichtbar zum Arbeitsbereich zu machen. Die Garconniere ist nur wenige hundert Meter vom „Yello Room“ entfernt und in schöner Lage.  

Die Stadtgemeinde Schwaz stellt für die künstlerische Tätigkeit, neben Arbeits- und Wohnmöglichkeit, Unterstützungsgelder in Höhe von Euro 1.500,- pro Aufenthaltsmonat zur Verfügung. Bei einem zweimonatigen Aufenthalt werden also insgesamt Euro 3.000,- zur Verfügung gestellt. Bei vorzeitigem Abbruch vermindert sich die Unterstützungssumme im Tagesverhältnis.

Die Künstlerin, der Künstler verpflichten sich für mindestens vier Wochen (maximal zwei Monate) und können auch Werke im historischen Saal Irmgard, in unmittelbarer Nähe zum Atelier in Form einer Ausstellung oder Werksschau zeigen und sind bereit zum gelegentlichen künstlerischen Diskurs und Beschreibung ihrer Arbeiten gegenüber Kunstinteressierten und der Presse. Ein Kunsttransport von eigenen Werken nach und von Schwaz kann nicht übernommen werden. Arbeitszeiten sind frei wählbar, eine Freizeitbetreuung ist nicht vorgesehen. Kontakte zu Kultureinrichtungen für den verschiedenen Diskurs werden vom Kulturamt der Stadtgemeinde eingeleitet.

Bewerbung

Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail können bis 28.02.2021 an folgende Adresse gerichtet werden:

  • Kulturamt Stadtgemeinde Schwaz, „StadtkünstlerIn“, Franz Josef Straße 2, 6130 Schwaz
  • E-Mail: r.prinz(at)schwaz.at


Die Bewerbung beinhaltet:

  • Motivationsschreiben unter Angabe der aktuellen künstlerischen Interessen und Projekte
  • Darstellung des Vorhabens für den Aufenthalt in Schwaz 
  • Wohnort der BewerberIn, Lebenslauf bzw. künstlerischer Werdegang
  • Dokumentation der künstlerischen Tätigkeit mit einem repräsentativen Arbeitsquerschnitt

Die BewerberInnen werden vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
 
 

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