Beitrag vom 10.02.2025

Anmeldung für die städtischen Kinderbildungsreinrichtungen

für 2025/26

Die Stadtgemeinde bietet sieben öffentliche Kindergärten und -krippen sowie drei städtische Horte.

Die Anmeldung für das Betreuungsjahr 2025/26 erfolgt im Februar 2025. Die genauen Termine und Modalitäten finden Sie auf dieser Seite.

Anmeldung städtische Kindergärten, Kinderkrippen und Horte:

Der Anmeldezeitraum für die Kinderbildungseinrichtungen ist abgelaufen. Wir danken sehr für die zahlreichen Anmeldungen. 

Die Anmeldung für das Betreuungsjahr 2025/26 für die städtischen Kinderbildungseinrichtungen ist zu folgenden Zeiten möglich:

  • ONLINE: Montag, 10. bis Freitag, 14. Februar 2025 über den hier publizierten Link. 
    Der Link wird rechtzeitig am Montag, 10. Februar um 8:00 Uhr hier veröffentlicht und am Freitag, 14. Februar um 12:00 Uhr wieder von der Seite genommen. 
     
  • VOR ORT im RATHAUS: Dienstag, 11. und  Mittwoch, 12. Februar 2025
    Uhrzeit: jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 17:00 Uhr

Sie können Ihre Kinder in diesem Zeitraum ausschließlich für die Betreuung in einem Kindergarten, einer Kinderkrippe oder in den drei Horten für Volksschüler:innen anmelden.

Hinweise:

  • Die Anmeldung zu den Mittagstischen in den Volks- und Mittelschulen erfolgt zu Schuljahresbeginn im Herbst 2025. Die Anmeldung für die bedarfsorientierte Ferienbetreuung sowie die Lerninsel-Horte erfolgt jeweils über die Schulen. 
     
  • Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind nicht zum Mittagstisch und an einem anderen Tag in einem Hort anmelden können. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten an Betreuungsplätzen in den Horten und bei den Mittagstischen in den Volksschulen können Sie Ihr Kind entweder beim Hort oder beim Mittagstisch anmelden.
     
  • Bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz ist die Übermittlung einer Arbeitsbestätigung beider Eltern von großer Wichtigkeit. Damit kann sichergestellt werden, dass berufstätige Eltern unterstützt werden können.
     
  • Ein Wunschkindergarten kann auf der Anmeldung vermerkt werden. Allerdings gilt es zu bedenken, dass die angemeldeten Kinder nach Alter und Berufstätigkeit der Eltern von der Stadt Schwaz zugeteilt werden. Bei Berufstätigkeit ist es notwendig, eine Arbeitsbestätigung beizulegen. Alle Kindergärten der Stadt Schwaz liegen innerhalb von 10 Minuten Fahrzeit, eine leichte Erreichbarkeit ist somit gewährleistet. Offenheit der Eltern erleichtert die Zuteilung.
     
  • Für alle Kindergartenkinder im Alter von drei bis sechs Jahren ist der Kindergartenbesuch bis 13:00 Uhr in den städtischen Kindergärten kostenlos. Eltern, deren Kinder eine private Einrichtung besuchen, bekommen eine Refundierung. Alle weiteren Tarife, etwa für die Mittagsbetreuung in den Pflichtschulen oder auch die Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten, werden nach einzelnen Tagen abgerechnet. Die Tarife finden Sie unter folgendem Link: TARIFE KINDERBILDUNG.

KONTAKT:

Bei Fragen zur Anmeldung und zum Kinderbildungsangebot der Stadt Schwaz können Sie gerne die Kindergarten-Koordinatorin kontaktieren.
Ansprechpartnerin: Magdalena Ertl, Rathaus, 3. Stock
Telefon: 05242/6960-318
E-Mail: m.ertl(at)schwaz.at