Energiesparförderungen
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Förderungen der Stadt Schwaz
für Wärmedämmung und Alternativenergien

Kostenlose Energieberatung
Wenn Sie eine Energieberatung vereinbaren möchten, rufen Sie bitte an: Umwelttelefon 6960-444. Für ein paar erste Überlegungen lesen Sie das Infoblatt der Stadt Schwaz “Richtig sanieren, Energie sparend neu bauen, Energiesparförderungen”
Wärmedämmungsförderung
Sanierung
von |
Förderhöhe
[€/m2] |
U-Wert [W/m2K] |
Unsere Empfehlung “Sanierung plus” |
| Oberste Geschoßdecke* |
€ 3,70*
|
0,18
|
30 cm Dämmung |
| Außenwand* |
€ 5,80*
|
0,25
|
20 cm Dämmung |
| Fenster (Verglasung) |
€ 18,20
|
0,70
|
Dreischeibenglas |
| Kellerdecke* |
€ 3,70*
|
0,35
|
12 cm Dämmung |
- *Ausschluss von Doppelförderung: Die Förderung für die Dämmung von Außenwand, oberster Geschoßdecke und Kellerdecke wird nur gewährt, wenn dafür keine Landesförderung (Wohnhaussanierung) gewährt wird!
- Die Förderhöhe ist mit € 14.500,– pro Gebäude begrenzt.
- Nicht förderbar sind jene Materialien, auf die die Stadtgemeinde Schwaz aus ökologischen Gründen verzichtet, das sind v. a. mit (H)FCKW geschäumte Dämmstoffe (Achtung bei XPS!) sowie Fenster mit Rahmen aus PVC oder Tropenholz.
Formular “Wärmedämmungsförderung”
Förderung für Moderne Holzheizungen
| Heizung |
Förderhöhe [€] |
| Stückholzkessel mit Pufferspeicher |
€ 730,–
|
| Hackschnitzelheizung |
€ 1.100,–
|
| Pellet-Zentralheizung |
€ 1.100,–
|
| Pellet-Kaminofen |
€ 370,–
|
- Das Gerät muss die modernsten Emissionsgrenzwerte einhalten (Österreichische Umweltzeichenrichtlinie Holzheizungen – UZ 37).
- Ein Stückholzkessel muss mit einem ausreichend dimensionierten Pufferspeicher ausgestattet sein.
Formular “Holzheizungs-Förderung”
Förderung für Biomasse-Fernwärmeanschlüsse
| Leistung der Wärmeübergabestation [kW] |
Förderhöhe [€] |
| unter 50 kW |
€ 500,– |
| 50 … 100 kW |
€ 750,– |
| über 100 kW |
€ 1.000,– |
Formular “Biomasse-Fernwärmeanschlussförderung”
Förderung für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
Förderhöhe: pauschal € 100,–
Formular “Solaranlagen-Förderung”
Beachten Sie bitte die Richtlinie der Stadt für ortsbildverträgliche Solaranlagen
Photovoltaik-Förderung: Solaranlagen zur Stromgewinnung
Investitionsförderung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung von 0,5 bis 5 kWp (kW peak = Spitzenleistung).
Förderhöhe*: € 400,– pro kWp, d. h. von € 200,– bis € 2.000,–.
Formular “Photovoltaik-Förderung”
Beachten Sie bitte die Richtlinie der Stadt für ortsbildverträgliche Solaranlagen
*Ausschluss von Dreifachförderung: Es besteht kein Förderungsanspruch, insbesondere im Falle, dass zusätzliche Förderungen zB durch Land, Bund oder EU verfügbar sind.
Einspeisevergütung: Die Stadtwerke Schwaz refundieren für den gesamten mit der PV-Anlage gewonnen und ins Netz eingespeisten Strom den gültigen Fairplus-Tarif.
Antragsformulare sind auch im Umweltamt erhältlich!
Wärmepumpenförderung
Bis zu € 3.000,– Wärmepumpenförderung gewähren die Stadtwerke Schwaz. Informationen finden Sie hier.
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