Abfallgebühren und Müllabfuhrordnung
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Überblick über die Abfallgebühren (gültig ab 2012)
Die Grundgebühr für Haushalte beträgt pro Jahr € 46,30 pro Person. Bei Eigenkompostierung (ohne Abfuhr von Bioabfall) reduziert sich dieser Betrag auf € 35,–.
In diesen Beträgen ist die Entsorgung von 40,0 kg Restmüll pro Person und Jahr enthalten. Wenn nicht Eigenkompostierung betrieben wird, ist zusätzlich die Entsorgung von 60,0 kg Bioabfall pro Person und Jahr enthalten. Bei Sackabfuhr entsprechen diese Mengen 260 l Restmüll bzw. 208 l Bioabfall pro Jahr.
Die Grundgebühr für sonstige Gebührenpflichtige (Gewerbebetriebe usw.) wird in Prozenten des Gebührensatzes von € 77,10 als Bemessungsgrundlage festgelegt. Dieser Betrag beinhaltet keine Entsorgung von Abfällen.
Die weitere Gebühr wird für die über die oben genannte Mindestmenge hinausgehende Inanspruchnahme von Behältervolumen eingehoben. Sie beträgt für Restmüll € 0,35 pro kg. Zusätzlich wird für jeden Entleerungsvorgang bei Restmülltonnen eine Entleerungsgebühr verrechnet – stellen Sie deshalb ihre Mülltonne trotz Müllverwiegung weiterhin nur dann zur Entleerung bereit, wenn sie voll ist!
Die weitere Gebühr für Bioabfall beträgt € 0,20 pro kg (kommt nur bei Biotonnen mit Einzelverrechnung zur Anwendung). Bei Biotonnen wird keine Entleerungsgebühr verrechnet – lassen Sie Ihre Biotonnen ohne Aufpreis jede Woche entleeren!
Für darüber hinaus gehende Leistungen der Gemeinde bei der Abfallentsorgung werden diverse weitere Gebühren eingehoben:
· für die Entleerung von Restmüllbehältern:
Restmülltonne 60 l € 0,50
Restmülltonne 80 l € 0,70
Restmülltonne 120 l € 1,00
Restmülltonne 240 l € 2,00
Restmüllcontainer 770 l € 6,50
Restmüllcontainer 1100 l € 9,20
· für Müllsäcke:
Bioabfallsack 10 l € 0,80
Gartenabfallsack 80 l € 2,50
Gartenabfallsack 120 l € 3,60
Restmüllsack 50 l € 3,20
Restmüllsack 80 l € 5,20
· Abholung von Sperrmüll und sperrigem Haushaltsschrott auf Abruf:
Gebühr pro Abholfahrt für den Abtransport € 30,–
Entsorgungskosten € 10,– pro m³
· Häckseldienst: € 22,– pro angefangene halbe Stunde
· Sortierzuschlag für verunreinigte Biotonnen: € 15,–
(Angabe aller Gebühren incl. 10 % MwSt.)
Dokumente zum Download:
Wie funktioniert die Vorschreibung der Abfallgebühren?
Jeweils die Hälfte der Grundgebühr scheint pro Halbjahr auf der Rechnung auf („Person(en) mit Rest- und Biomüll“ bzw. bei Eigenkompostierung/ohne Abfuhr von Bioabfall „Person(en) mit Restmüll“). Ausschlaggebend ist dabei, wer am Stichtag 1. Jänner bzw. 1. Juli an der Adresse gemeldet ist.
Die Grundgebühr für sonstige Gebührenpflichtige (Gewerbebetriebe usw.) wird abhängig von der Größe des Betriebes in Prozenten des Gebührensatzes festgelegt.
Für jene entsorgte Müllmenge, die über die in der Grundgebühr enthaltene Mindestmenge hinausgeht, wird eine weitere Gebühr eingehoben. Diese „Nachverrechnung“ wird jeweils im ersten Halbjahr für das Vorjahr vorgeschrieben.
Gleichzeitig wird für jeden Entleerungsvorgang bei Restmülltonnen die „Entleerungsgebühr“ (abhängig von der Größe des Behälters) verrechnet.
Zwei konkrete Beispiele (Stand 2011):
1. Vierköpfige Familie, Eigenkompostierung
Grundgebühr: 4 x € 34,– = € 136,– pro Jahr – die Hälfte davon wird halbjährlich vorgeschrieben
Darin enthalten: Restmüll: 4 Personen x 40 kg = 160 kg pro Jahr
Die Restmülltonne (80 l) wurde tatsächlich 12 x entleert, insgesamt 150 kg
d. h. lediglich die Entleerungsgebühr von 12 x € 0,70 = € 8,40 wird nach Ablauf des Jahres verrechnet.
2. Fünfköpfige Familie (davon 1 Baby mit Einwegwindeln) mit Bioabfall-Abfuhr
Grundgebühr: 5 x € 45,– = € 225,– pro Jahr – die Hälfte davon wird halbjährlich vorgeschrieben
Darin enthalten: Restmüll: 5 Personen x 40 kg = 200 kg pro Jahr
Bioabfall: 5 Personen x 60 kg = 300 kg pro Jahr
bzw. bei Biotonne mit Jahrespickerl wöchentliche Entleerung
bzw. bei Bio-Sackabfuhr: 5 x 208 l = 1040 l pro Jahr = 104 Säcke à 10 l
Die Restmülltonne (120 l) wurde tatsächlich 13 x entleert, insgesamt 240 kg
d. h. der Mehrverbrauch von 240 – 200 = 40 kg und die Entleerungsgebühr wird nach Jahresende in Rechnung gestellt:
40 kg x € 0,35 = € 14,00
13 Entleerungen x € 1,00 = € 13,00
gesamt: € 27,00
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