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Stadtbauamt

Schwaz.at / Bau & Verkehr / Stadtbauamt

Neben den Belangen Forst und Umwelt liegen die Aufgaben des Stadtbauamtes in erster Linie im Hoch und- Tiefbau sowie beim Verkehr.
Das Stadtbauamt ist für sämtliche bau- und raumordnungsrechtlichen Angelegenheiten zuständig.
Die Formulare für Bauansuchen, Bauanzeige, Abbruchanzeige und zum Anbringen einer Werbeanlage können Sie hier downloaden.

 

Alle eingehenden Bauansuchen und Bauanzeigen werden zunächst in einer Baupolizeibesprechung behandelt und dann einem der Hochbautechniker zur weiteren Bearbeitung zugewiesen. Dieser ist zuständig für die Abwicklung des kompletten Bauverfahrens. Das reicht von der Prüfung des Bauvorhabens hinsichtlich Tiroler Bauordnung, Technischer Bauvorschriften und Tiroler Raumordnungsgesetz, Einholung eventuell erforderlicher Stellungnahmen und Gutachten, bis hin zur Ausschreibung und Durchführung der Bauverhandlung, Bescheiderteilung, Vorschreibung anfallender Erschließungskosten, Durchführung der Kollaudierungen und dazugehöriger Erteilung der Benützungsbewilligungen.

Der Bautechniker tritt dabei als hochbautechnischer Sachverständiger auf.

Vielfach werden von Bauwerbern Anfragen über die Möglichkeiten von Bebauungen von Grundstücken vorgebracht. Es ist sinnvoll, sich vor Beginn der Planungsarbeiten darüber zu informieren. Die Techniker im Stadtbauamt und der Stadtbaumeister, Dipl.-Ing. Gernot Kirchmair stehen für die entsprechenden Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.

 
      Gernot Kirchmair      Wolfgang Moser  

 

Das Stadtbauamt fungiert somit nicht nur als reine Behörde, sondern dient auch als Anlaufstelle für Beratungen in allen baurechtlichen Angelegenheiten.

Vom Stadtbauamt werden auch sämtliche notwendigen Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne sowie deren Änderungen erstellt. Die Entscheidungen über die Erstellung derartigen Flächenwidmungs- und Bebauungspläne werden vom Bauausschuss und in weiterer Folge vom Gemeinderat getroffen.

Für alle Gemeindestraßen von Schwaz ist Ing. Wolfgang Moser zuständig. Von ihm werden sämtliche Straßenbauvorhaben betreut. Dazu gehören auch die Verkehrsleiteinrichtungen, Straßenmöblierungen, Verkehrszeichen, u. dgl.

Kommt es zu Verkehrsbehinderungen aufgrund von Grabungsarbeiten im Straßenbereich, werden auf entsprechenden Antrag des Verursachers Verkehrsbescheide und Verordnungen zur Verkehrsregelung erteilt.

Im Gegensatz zu Verkehrsbehinderungen aufgrund von Grabungsarbeiten im Straßenbereich liegt die Zuständigkeit bei sonstigen Verkehrsbehinderungen bzw. vorübergehenden Benützung von Straßengrund (Aufstellung von Containern, Baugerüsten, usw. …) und Durchführung von Veranstaltungen im Straßenbereich bei der Stadtpolizei Schwaz.

Grundverkehrsrechtliche Angelegenheiten, wie die Teilnahme an Grenzverhandlungen, bei denen Grundstücke der Stadtgemeinde oder des öffentlichen Gutes betroffen sind sowie die Ausfertigungen diverser Bestätigungen in Bezug auf Grundstücke im Gemeindegebiet Schwaz werden ebenfalls durch das Stadtbauamt abgewickelt.

© 2008 Stadtgemeinde Schwaz, Franz-Josef-Strasse 2, A-6130 Schwaz - Tel.: 05242/6960-0 - Fax.: 05242/6960-213 - E-Mail: stadtamt@schwaz.at - Impressum