Vergaberichtlinien für städtische Mietwohnungen neu beschlossen
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Kernaufgabe der Stadtgemeinde Schwaz im Wohnungsbereich ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Schwaz bekennt sich dabei zu einer objektiven, sozial gerechten, ausgewogenen, transparenten und fairen Vergabepolitik und einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Wohnbaupolitik. Dabei sind sowohl die Schaffung von neuem, sowie auch die Verbesserung von bestehendem Wohnraum wesentliche Anliegen der Stadt Schwaz.
Grundlage für die Vergabe von städtischen Mietwohnungen sowie von Wohnungen, für die die Stadt das Vergaberecht besitzt, ist die vom Gemeinderat beschlossene Vergaberichtlinie. Diese Richtlinie wurde vom Wohnungsausschuss aktuell überarbeitet (die bisher gültige Richtlinie stammte aus dem Jahr 1999) und vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.06.2011 neu beschlossen.Wohnungsvergabe nach Punkten
Nach Prüfung der Berechtigung zur Aufnahme in die Liste der Wohnungswerber wird jede/r Bewerber/in in ein Punktesystem eingeordnet; die Punkte ergeben sich dabei aus der Dauer der Wartezeit, sozialen Kriterien und weiteren Gesichtspunkten.  Durch die Einführung dieses Systems wurde die Wohnungssuche bereits mit der Fassung von 1999 entpolitisiert – niemand braucht mehr von Gemeinderat zu Gemeinderat pilgern und seine Situation schildern. Stattdessen wird vom Wohnungsamt der Werber mittels des Punktekatalogs eingestuft und in die Liste aufgenommen. Der Vorteil für Wohnungssuchende liegt vor allem darin, dass exakter als zuvor vorausgesagt werden kann, an welcher Stelle der Warteliste sich der Werber befindet und wie lange es ungefähr dauern wird, bis eine passende Wohnung frei wird.
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