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Förderung für Elektrofahrräder und Elektroscooter

Schwaz.at / Beitrag: Förderung für Elektrofahrräder und Elektroscooter

Die Stadtwerke Schwaz fördern ab sofort die trendigen und umweltfreundlichen Elektrofahrzeuge.

Für die meisten Fahrten zum Einkaufen, für Arbeitswege oder in der Freizeit ist ein Auto gar nicht nötig. Eine trendige und umweltfreundliche Alternative sind neben dem herkömmlichen Fahrrad Elektrofahrräder (auch E-Bikes oder Pedelecs genannt) und Elektroscooter (E-Scooter/E-Mopeds).

Elektroscooter – eine umweltfreundliche Alternative zu Auto oder Benzinmoped
Ein Elektroscooter ist ein Moped mit Elektromotor.

  • flink, praktisch und bequem – keine Parkplatzsuche, kein Stau
  • umweltschonend – betrieben mit Strom, keine Emissionen, kein Lärm
  • sehr günstig – ca. 70 Cent pro 100 km für den Strom; keine NoVA, keine KFZ-Steuer

Elektrofahrräder – ideal (nicht nur) für den Einkauf
Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet allgemein ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor beim Treten die Muskelkraft unterstützt.

  • In einer modernen Fahrradtasche oder einem herkömmlichen Korb findet meist sogar ein ganzer Einkauf Platz.
  • Für den Großeinkauf bietet sich im Einzelfall ein Fahrradanhänger an.
  • Und wer dabei Steigungen überwinden muss, dem hilft der Elektromotor.

Elektrofahrräder und Elektroscooter bringen für viele unterschiedliche Nutzergruppen Vorteile – vielleicht auch für Sie?

Voraussetzungen für die Förderung

  • Neuanschaffung eines Elektrofahrrades oder Elektroscooters (kein Spielgerät)
  • Schwazer Bürger/in (Privatperson)
  • Stromkunde/in der Stadtwerke Schwaz
  • Stadtwerke-Aufkleber am Elektrofahrzeug angebracht
  • pro Förderungswerber wird nur ein Elektrofahrzeug gefördert
  • Achten Sie beim Kauf auf die Qualität und nicht nur auf den billigsten Preis!
  • Kaufen Sie beim Fachhändler vor Ort (gute Beratung, Unterstützung der heimischen Wirtschaft)

Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt 10 % des Kaufpreises, mit folgenden Obergrenzen:
für Elektrofahrräder max. € 150,– und für Elektroscooter max. € 250,–.

Antragsformular zum Download

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