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Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des ehemaligen Areals der Tabakfabrik Schwaz – Kundmachung & Umweltbericht

Schwaz.at / Beitrag: Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des ehemaligen Areals der Tabakfabrik Schwaz – Kundmachung & Umweltbericht

Der Umweltbericht steht HIER zum download bereit.

K U N D M A C H U N G

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwaz hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009, TOP 10, folgenden Beschluss gefasst:

„I. Der Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2008, TOP 6, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des ehem. ATW-Areals und im Bereich der Post, Schwaz, wird aufgehoben.

II. Der Flächenwidmungsplan wird in Verbindung mit § 64a TROG 2006 wie folgt geändert:
Änderung der Bfl. .1296 von Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – Erdgeschoß und 1. Obergeschoß SPo, restliche Geschoße Kb – in Verkehrsfläche Gemeinde (§ 53.3. TROG 2006) und in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – SV-2: 1. und 2. Untergeschoß STgTN, Erdgeschoß teilweise SE-7 und teilweise K, 1. und 2. Obergeschoß teilweise SE-7, teilweise SVg und teilweise K, restliche Geschoße teilweise SVg und teilweise K;
Änderung der Bfl. .208 von Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – Erdgeschoß Kb, restliche Geschoße K – in Verkehrsfläche Gemeinde (§ 53.3. TROG 2006), in Vorbehaltsfläche überörtliche Verkehrswege (§ 53.2. TROG 2006), in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – SV-2: 1. und 2. Untergeschoß STgTN, Erdgeschoß teilweise SE-7 und teilweise K, 1. und 2. Obergeschoß teilweise SE-7, teilweise SVg und teilweise K, restliche Geschoße teilweise SVg und teilweise K und in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – SV-3: unterirdisch Sonderfläche Rampe zu SE-7, oberirdisch Verkehrsfläche Landesstraße B171 (§ 53.3. TROG 2006);
Änderung von Teilflächen des GStNr. 2330 von Verkehrsfläche Gemeinde (§ 53.3. TROG 2006) in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – SV-2: 1. und 2. Untergeschoß STgTN, Erdgeschoß teilweise SE-7 und teilweise K, 1. und 2. Obergeschoß teilweise SE-7, teilweise SVg und teilweise K, restliche Geschoße teilweise SVg und teilweise K;
Änderung einer Teilfläche des GStNr. 2322 von Verkehrsfläche Landesstraße B171 (§ 53.3. TROG 2006) und einer Teilfläche des GStNr. 2319/1 von Sonderfläche Grünanlage in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – SV-3: unterirdisch Sonderfläche Rampe zu SE-7, oberirdisch Verkehrsfläche Landesstraße B171 (§ 53.3. TROG 2006);

Der Planentwurf samt Umweltbericht wird gemäß § 64 Abs. 1 und 3 sowie § 68 Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 iVm § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz 2001 TUP, LGBl. Nr. 34/2005, ab 15. April 2010 für 6 Wochen im Stadtbauamt des Rathauses während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Die Unterlagen sind im Internet unter http://www.schwaz.at einzusehen. „

Ort und Zeit der Einsichtmöglichkeit (§ 6 Abs. 4 lit. b. TUP):
Die sechswöchige Auflegung erfolgt vom 15. April 2010 bis einschließlich 27. Mai 2010. Die maßgeblichen Unterlagen, insbesondere Pläne, Erläuterungsbericht, Umweltbericht liegen während der Auflegungsfrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr) im Stadtamt Schwaz, Stadtbauamt, zur Einsichtnahme auf.
Hinweis (§ 6 Abs. 4 lit. c TUP): Jedermann steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist, eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Schwaz, am 7.4.2010
Der Bürgermeister: Dr. Hans Lintner

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