Kundmachung Flächenwidmungsplanänderung ehem. ATW – Areal
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K U N D M A C H U N G
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwaz hat in seiner Sitzung vom 27.1.2010, TOP 14, folgenden Beschluss (Zweitbeschluss) gefasst:
„Der Flächenwidmungsplan wird gemäß § 64 Abs. 5 in Verbindung mit § 64a TROG 2006 wie folgt beschlossen:
Änderung der Bfl. .1296 von Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – Erdgeschoß und 1. Obergeschoß SPo, restliche Geschoße Kb – in Verkehrsfläche Gemeinde (§ 53.3. TROG 2006) und in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – SV-2: 1. und 2. Untergeschoß STgTN, Erdgeschoß teilweise SE-7 und teilweise K, 1. und 2. Obergeschoß teilweise SE-7, teilweise SVg und teilweise K, restliche Geschoße teilweise SVg und teilweise K;
Änderung der Bfl. .208 von Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – Erdgeschoß Kb, restliche Geschoße K – in Verkehrsfläche Gemeinde (§ 53.3. TROG 2006), in Vorbehaltsfläche überörtliche Verkehrswege (§ 53.2. TROG 2006), in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – SV-2: 1. und 2. Untergeschoß STgTN, Erdgeschoß teilweise SE-7 und teilweise K, 1. und 2. Obergeschoß teilweise SE-7, teilweise SVg und teilweise K, restliche Geschoße teilweise SVg und teilweise K und in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – SV-3: unterirdisch Sonderfläche Rampe zu SE-7, oberirdisch Verkehrsfläche Landesstraße B171 (§ 53.3. TROG 2006);
Änderung von Teilflächen des GStNr. 2330 von Verkehrsfläche Gemeinde (§ 53.3. TROG 2006) in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – SV-2: 1. und 2. Untergeschoß STgTN, Erdgeschoß teilweise SE-7 und teilweise K, 1. und 2. Obergeschoß teilweise SE-7, teilweise SVg und teilweise K, restliche Geschoße teilweise SVg und teilweise K;
Änderung einer Teilfläche des GStNr. 2322 von Verkehrsfläche Landesstraße B171 (§ 53.3. TROG 2006) und einer Teilfläche des GStNr. 2319/1 von Sonderfläche Grünanlage in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) – SV-3: unterirdisch Sonderfläche Rampe zu SE-7, oberirdisch Verkehrsfläche Landesstraße B171 (§ 53.3. TROG 2006). „
Beim Stadtbauamt der Stadtgemeinde Schwaz kann dazu Einsicht in die Pläne, in den Umweltbericht sowie die abgegebenen Stellungnahmen genommen und Erklärungen gewährt werden.
Der Bürgermeister:
Dr. Hans Lintner
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